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Die aktuellen Bestimmungen zum Besuch unserer Konzerte

Bei Kirchenkonzerten gilt in Bayern zur Zeit die 2Gplus-Regel. Das bedeutet, zu kulturellen Veranstaltungen haben nur Besucher Zugang, die

- noch nicht zwölf Jahre und drei Monate sind,

- geimpft oder genesen sind (im Sinn des §2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV) und zusätzlich über einen Testnachweis nach §4 Abs. 6 der 15. BaylfSMV (Antigentest, Antigenschnelltest oder PCR-Test) verfügen.

Es besteht auch am Platz durchgängig FFP2-Maskenpflicht, und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss eingehalten werden.

Diese Vorgaben müssen in unser aller Interesse eingehalten werden. Wir hoffen, dass Sie dennoch unsere Konzerte genießen können!

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Veröffentlichung

Fr, 10. Dezember 2021